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Regierungsrat Baselland verabschiedet Eigentümerstrategie für EuroAirport

Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie des Kantons Basel-Landschaft für den Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) verabschiedet. Der Landrat wird zum ersten Mal gemäss neuem Gesetz über die Beteiligungen über eine Eigentümerstrategie befinden und diese zur Kenntnis nehmen oder mit konkreten Anträgen an den Regierungsrat zurückweisen können. Zudem hat der Regierungsrat zu einer Resolution zum Flugverkehr Stellung genommen, die der Einwohnerrat von Allschwil eingereicht hat.

In seiner Eigentümerstrategie für den EuroAirport (EAP) legt der Regierungsrat die Erwartungen des Kantons Basel-Landschaft an den EAP sowie die langfristigen Stossrichtungen und Ziele der Regierung für ihren Umgang mit dem EAP fest. Gemäss Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt stehen dem Kanton Basel-Landschaft zur Wahrung seiner Interessen am Unternehmen EAP aktuell zwei Verwaltungsratssitze von insgesamt 16 Sitzen zu. Finanziell ist der Kanton Basel-Landschaft – im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt – nicht am EuroAirport beteiligt. 

In seiner Eigentümerstrategie für den EuroAirport (EAP) legt der Regierungsrat die Erwartungen des Kantons Basel-Landschaft an den EAP sowie die langfristigen Stossrichtungen und Ziele der Regierung für ihren Umgang mit dem EAP fest. Gemäss Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt stehen dem Kanton Basel-Landschaft zur Wahrung seiner Interessen am Unternehmen EAP aktuell zwei Verwaltungsratssitze von insgesamt 16 Sitzen zu. Finanziell ist der Kanton Basel-Landschaft – im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt – nicht am EuroAirport beteiligt. 

Der Regierungsrat hat in der Eigentümerstrategie folgende Ziele festgehalten:

  • Erhalt und Weiterentwicklung des gut funktionierenden Flughafens. Der EAP stellt seine Konkurrenzfähigkeit sicher und baut diese aus. Er agiert sicherheitsbewusst, wirtschaftlich und bedarfsgerecht auf den Wettbewerb.
  • Festigung und Erhalt des Status als schweizerischer Landesflughafen.
  • Die Interessen des Wirtschaftsstandorts und der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft werden berücksichtigt.
  • Der Fluglärmbelastung ist insbesondere in den Nachtstunden (22.00–6.00 Uhr) gebührend Rechnung zu tragen.
  • Der Verkehr ist in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern möglichst umweltverträglich abzuwickeln.
  • Die Wohnqualität in den flughafennahen Gemeinden wird so wenig wie möglich beeinträchtigt. Dabei ist dem Risikoaspekt und der Bevölkerungsdichte Rechnung zu tragen.
  • Die Umweltimmissionen nehmen im Vergleich zur verkehrsseitigen und wirtschaftlichen Entwicklung weniger stark zu.
  • Der EAP stellt seine Selbstständigkeit und die Werthaltigkeit seines Vermögens sowie die Kapital- und Kreditmarktfähigkeit aus eigener Kraft sicher (keine Mitfinanzierung durch Kanton BL). Dazu erwirtschaftet er einen ausreichenden EBITDA(R) und Cash-Flow und verfügt über ein angemessenes Eigenkapital. 

Der EAP soll den Bedürfnissen des Wirtschaftsstandorts und der Bevölkerung gerecht werden sowie eine wichtige Arbeitsstätte bleiben. Der Verkehr soll möglichst umweltverträglich abgewickelt werden und die Wohnqualität in den flughafennahen Gemeinden so wenig wie möglich beeinträchtigen. Der Konflikt zwischen diesen beiden Zielsetzungen soll möglichst gering gehalten werden. 

Der Regierungsrat hat zudem eine Resolution des Einwohnerrats Allschwil vom 20. Juni 2017 beantwortet, in der er zu den Anliegen von Allschwil Stellung nimmt.