Als der Feuerwerkskörper explodierte richtete er glücklicherweise keinen Personen- oder Sachschaden an. Neben der Gefahr, die er für eine aus dem Gebäude tretende Person hätte darstellen können, stellt dieses Verhalten zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der junge Mann konnte angehalten und seine Personalien festgestellt werden. Zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens musste der Mann mit Wohnsitz im nahen Ausland eine angeordnete Sicherheitsleistung von 200,- EUR hinterlegen.