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Schweizer wegen Fälschung von Euro-Banknoten am Flughafen verhaftet

Ein 28 Jahre alter Schweizer aus Basel wurde am Montag wegen Geldfälschung in Lörrach zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Angefangen hat alles damit, als der Beschuldigte Anfang Juni 2015 im "Darknet" (Internetseiten, die nicht auf dem üblichen Weg aufgerufen werden können) zehn falsche Banknoten von je 50 Euro bestellt hat. Er benutzte dabei seinen tatsächlichen Namen und liess die Sendung an einen Paketdienstleister für Schweizer Kunden liefern. 

Ein Ermittlungsbeamte der Kripo berichtete als Zeuge, dass die Interpol in Rom einige Wochen nach dem geschilderten Bezug der "Blüten" in Italien einen Mann verhaftet habe, der die Geldnoten herstellte. Im Zuge der italienischen Ermittlungen sei man auf einen Händler in den Niederlanden gestossen, der europaweit das Falschgeld vertrieb. Bei diesem sei eine komplette Kundenkartei vorgefunden worden. Über den Paketdienst konnte schliesslich der Wohnsitz des Schweizer Kunden ausfindig gemacht werden.

Als die Schweizer Polizei zur Hausdurchsuchung ausruckte, war der Beschuldigte auf Weltreise und hatte sich offiziell an seinem Wohnort abgemeldet. Darauf folgte ein internationaler Haftbefehl wegen Geldfälschung. Nach deutschen Strafgesetzbuch gilt nämlich nicht nur die Herstellung von Falschgeld als Geldfälschung, sondern auch die Beschaffung.

Der Beschuldigte hatte sich inzwischen in Kolumbien eine neue Existenz aufgebaut und wollte im September 2017 zur Hochzeit seines Bruders in die Schweiz einreisen. Als er auf dem Flughafen Madrid umsteigen wollte, wartete Europol bereits auf ihn und er wurde noch vor Ort festgenommen. Nach eigenen Aussagen hatte er die gefälschten Banknoten nie verwendet, da die Qualität sehr schlecht war und ein Freund ihm davon abgeraten hatte, die Blüten in Umlauf zu bringen. Die Staatsanwältin sah den Delikt als einen mittelschweren Fall an, was die Mindeststrafe auf 3 Monate absenkt. Dem Angeklagten wurde eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten auferlegt.